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Guten Tag liebe Abonnent*innen des Newsletters,der Herbst ist da und das bedeutet Erntezeit - auf den Feldern, wie im heimischen Garten. Dabei sollte jeder auf eine bestmögliche Verwertung der Lebensmittel achten. Aber auch bei der Entsorgung verdorbener Lebensmittel gilt es manches zu beachten. Schweres Fallobst
Bitte beachten Sie die geltenden Gewichtsobergrenzen für die Behälter. Die 80 Liter Biotonne darf nicht schwerer als 40 Kilogramm werden, bei der 120 Liter Tonne ist die Obergrenze bei 50 kg und bei der 240 Liter Tonne bei 80 kg erreicht. Wenn die Behälter zu schwer sind, müssen sie stehen bleiben und können folglich nicht geleert werden. Wenn möglich, sollte das Fallobst bei größeren Mengen auf mehrere Leerungstermine der Biotonne verteilt werden. Für eventuell anfallende Mehrmengen von Grün- und Gartenabfall sind zudem im Handel amtliche Grünabfallsäcke erhältlich. Kund*innen können Gartenabfälle auch auf einem der 13 AWSH Recyclinghöfe entsorgen. Am besten liest man das Fallobst aber auf, bevor es verdirbt. Aus den Früchten kann man noch leckere Marmeladen, Kuchen oder Säfte herstellen. Bei vielen Mostereien kann man seinen „eigenen“ Fruchtsaft herstellen lassen, zum Beispiel hier. Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung - Zu gut für die Tonne
Vom 29. September bis zum 6. Oktober findet die zweite Aktionswoche „Rettet die Lebensmittel!“ der Initiative „Zu gut für die Tonne“ gegen Lebensmittelverschwendung statt. Alle Sektoren der Lebensmittelversorgungskette beteiligen sich an der Aktion. Teilnehmende kommen aus den Bereichen Primärproduktion, Handel, Lebensmittelverarbeitung, Außer-Haus Verpflegung, aber auch private Haushalte können auf das Thema Lebensmittelwertschätzung aufmerksam machen. Tipps für das private Engagement gibt es hier. „Initiative der Glasrecycler“ mit Aufklärungskampagne
Klassische Fehlwürfe wie zum Beispiel durch Behältnisse aus Porzellan oder Keramik, aber auch normale Trinkgläser stören den Recyclingprozess erheblich. Umgekehrt landet wertvolles Altglas, wie zum Beispiel Konservengläser oder Cremetiegel im Restabfall. Und jede Scherbe des richtigen Altglases zählt, denn die sind Rohstoff für neue Glasverpackungen. Dabei ist die richtige Glasentsorgung nicht schwierig. Generell gehören alle Glasverpackungen für Lebensmittel sowie pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter in den Container. Weiß- und Buntglas müssen getrennt entsorgt werden. Wenn ein Glaskörper nicht durch die Öffnung des Containers passt, gehört er auch nicht in den Altglascontainer. Oft werden wir gefragt, ob man die Deckel der Glasbehälter vor der Entsorgung abschrauben soll. Wenn man das machen will kommen die in der Regel in die Wertstofftonne. Aber auch die modernen Sortieranlagen für Glas sortieren die Deckel separat. Im AWSH Verantwortungsgebiet gibt es zahlreiche Altglascontainer. Eine Übersicht dazu finden Sie hier. Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende, erholsame Ferien und – falls vorgesehen – viel Spaß bei der Gartenarbeit… Ihre AWSH |
Impressum |
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Abfallwirtschaft Südholstein GmbH Leineweberring 13 21493 Elmenhorst Telefon: 04151 8793-95 E-Mail: info@wawsh.de Internet: awsh.de |
Sitz: Elmenhorst Registergericht: Lübeck, HRB 8348 HL Geschäftsführer: Dennis Kissel USt-IdNr.: DE166409572 Inhaltlich verantwortlich: Olaf Stötefalke |