Bauschutt: Neue Regeln bei der Abgabe ab 1. September

Ab 1. September 2025 gelten neue Regeln für die Abgabe von Bauschutt: Unbelastete Baustoffe müssen getrennt entsorgt werden. Erfahre, welche Materialien betroffen sind und was sich für Privathaushalte und Gewerbe ändert.

Ab dem 1. September 2025 gibt es neue Regeln für die Abgabe von Bauschutt auf den Recyclinghöfen der AWSH.

Eine neue gesetzliche Vorschrift schreibt vor, dass unbelasteter Bauschutt getrennt vom restlichen Bauschutt entsorgt werden muss. Dazu gehören unter anderem: Dachziegel ohne Anhaftungen, Pflastersteine und -platten, Randsteine, Betonwerksteine, Rasengittersteine, Stampfbeton, unverputzter Ziegelbruch, Naturstein, Kies und unverputzter Kalksandstein.
Unbelastet bedeutet: Die Materialien sind frei von Anhaftungen, Farben, Beschichtungen oder sonstigen Schadstoffen. Nur so können sie recycelt und als Rohstoff wiederverwendet werden – bei belastetem Material ist das nicht möglich. So entsteht aus altem Beton neuer Straßenunterbau und aus Ziegeln wieder Baustoffe für neue Projekte. Belastetes Material muss seperat in einem gesonderten Container entsorgt werden.

Was bedeutet das für dich?

Privathaushalte

  • An den Standorten Ahrensburg, Lauenburg und Trittau können ab dem 1. September weder Bauschutt noch gipshaltige Abfälle abgegeben werden. Hier ist kein Platz für weitere Container, die aufgrund der Trennpflicht benötigt werden.
  • An allen anderen Recyclinghöfen dürfen Privathaushalte weiterhin Bauschutt und gipshaltige Abfälle abgeben – bitte vorher sauber trennen.

Gewerbe & nicht private Anlieferer
Ab dem 1. September können von dieser Kundengruppe folgende Abfälle überhaupt nicht mehr angenommen werden:

  • Bauschutt
  • Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
  • Gipshaltige Abfälle
  • Asbestzement (z. B. Eternit)

Unser Tipp: Plane deine Anlieferung frühzeitig und achte auf die saubere Trennung der Materialien. So läuft alles reibungslos – und du unterstützt gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft.

Weitere Informationen findest du hier.