Recyclinghof Lauenburg

Schadstoffannahme nur dienstags

Adresse

Juliusburger Landstr. 12
21481 Lauenburg


Öffnungszeiten

Sommer
März bis Oktober
Di. - Fr.:10:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 18:00 Uhr
Sa.:9:00 - 14:00 Uhr
​​​​​​​Winter
November bis Februar
Di. - Fr.:10:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 16:00 Uhr
Sa.:9:00 - 14:00 Uhr

Schließzeiten

An gesetzlichen Feiertagen, Karsamstag, Heiligabend und Silvester bleiben die Recyclinghöfe geschlossen.

Hinweise zur Anlieferung

Gegenstände, die Sie nicht alleine tragen können

Bringen Sie sich jemanden "zum Anpacken" mit!

Bei uns gilt der Grundsatz der Selbstanlieferung, d. h. Sie entladen Ihre Abfälle selbst in die entsprechenden Container.

Wohnortnachweis

Möchten Sie Ihre Abfälle mit einem Fahrzeug welches ein auswärtiges Kennzeichen hat anliefern, bringen Sie bitte als Wohnortnachweis Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie außerhalb unseres Einzugsgebietes gemeldet sein, benötigen wir zusätzlich die Jahresrechnung der AWSH zu Ihrem Wohnobjekt. Damit möchten wir unberechtigte Anlieferungen vermeiden.

So vermeiden Sie lange Wartezeiten

Auf den Recyclinghöfen herrscht oft Hochbetrieb.
Wenn Sie etwas abgeben möchten, denken Sie bitte daran, dass 

  • es am späten Nachmittag sowie an geöffneten Samstagen oftmals einen großen Ansturm gibt.
  • Mittags und am frühen Nachmittag sind die Wartezeiten gering.
    Nutzen Sie diese Zeiten wenn Sie die Möglichkeit haben.
Kundenservice
04151 8793-95
Mo. - Fr. 7:30 - 18:00 Uhr
info@awsh.de

Hinweise zur Annahme von Abfallarten

Altöl

Altöl wird nur in geschlossenen Behältern angenommen, welche mit entsorgt werden. Ein Umfüllen in Tanks vor Ort ist nicht möglich.

Die Annahme von Altöl ist für Privatkund*innen auf allen Recyclinghöfen außer Stapelfeld möglich. Gewerbekund*innen können Altöl auf allen Höfen außer Reinbek, Stapelfeld und Trittau anliefern.

Asbest (Eternit)

Die Anlieferung ist für Privatkund*innen auf den Recyclinghöfen Bad Oldesloe, Bargteheide, Grambek, Lanken, Ratzeburg, Reinfeld, Wentorf und Wiershop möglich.
Von Gewerbekund*innen wird Asbest in Bad Oldesloe, Bargteheide, Grambek, Lanken, Ratzeburg, Reinfeld, Wentorf und Wiershop angenommen.

  • Material muss vor der Anlieferung staubdicht verpackt sein (Verpackungspflicht gilt auch für Kleinmengen, für die reißfeste Folien oder blaue Säcke verwendet werden können). Unverpacktes Material wird nicht angenommen. 

Verpackungshinweise
Sie erhalten auf allen Recyclinghöfen reißfeste Säcke (Big-Bags) in zwei Größen, damit Sie Ihre Platten unzerkleinert entsorgen können:

  • Größe I: (0,90 * 0,90 * 1,10 m)
  • Größe II: (2,60 * 1,25 * 0,30 m)

Hier finden Sie ein Informationsblatt mit Verpackungshinweisen.

Abholung größerer Mengen
Bei Transportproblemen können wir befüllte BigBags per Greiferwagen bei Ihnen abholen und zur Deponie fahren. Rufen Sie uns an: 04151 8793-98

CDs und DVDs

CDs und DVDs sind beliebte Speichermedien für Filme, Musik und andere Daten. Weltweit wurden bereits im Jahr 2000 über 20 Milliarden CDs hergestellt. Mittlerweile werden die "Silberlinge" jedoch immer mehr durch die digitalen Streamingdienste verdrängt.

CDs sind recycelbar. Sie bestehen überwiegend aus dem Kunststoff Polycarbonat sowie einer dünnen Metallschicht aus Aluminium. Mit geringem Aufwand lässt sich die Metallschicht lösen und das Polycarbonat wird für die Herstellung von Produkten der Medizintechnik, Automobil- und Computerindustrie sinnvoll wiederverwendet. Dadurch wird zum Beispiel Erdöl als endliche Ressource eingespart.

Wir nehmen CDs und DVDs kostenlos an allen Recyclinghöfen an. Die Hüllen bitte separat anliefern. Zuhause können Sie CDs und DVDs in der Wertstofftonne entsorgen. 
Wer sich Sorgen um die Sicherheit eigener Daten macht, braucht nichts zu fürchten, wenn er nur einen einzigen Kratzer quer über die CD macht. Sämtliche Daten sind dann unlesbar.

E-Schrott

   

  • Elektro- und Elektronikgeräte sind mit diesem Symbol gekennzeichnet:
  • Besitzer*innen von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen (Leuchtmittel), die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
  • Bei nicht ordnungsgemäßer bruchsicherer Erfassung können Schadstoffe freiwerden und Brände entstehen.
  • Verbraucher*innen sind für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräte selbst verantwortlich.
  • Voraussetzung für die kostenlose Annahme von asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräten an den dafür zugelassenen Sammelstellen ist der ordnungsgemäße Abbau sowie eine ordnungsgemäße, staubdichte Verpackung der Geräte.
  • Vertreiber*innen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:

§ 17 ElektroG: Rücknahmepflichten der Vertreiber

(1) Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,

  1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
  2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Ort der Abgabe im Sinne von Satz 1 Nummer 1 ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich auszugestalten. Der Vertreiber hat im Fall des Satzes 2 beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer

  1. zu informieren über die Möglichkeit
    a. zur unentgeltlichen Rückgabe nach Satz 1 Nummer 1 und
    b. der unentgeltlichen Abholung des Altgerätes nach Satz 2 und
  2. nach seiner Absicht zu befragen, bei der Auslieferung des neuen Gerätes ein Altgerät zurückzugeben.

(2) Absatz 1 gilt auch bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 beschränkt ist. Als Verkaufsfläche im Sinne von Absatz 1 Satz 1 erste Alternative gelten in diesem Fall alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte, als Gesamtverkaufsfläche im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative gelten in diesem Fall alle Lager- und Versandflächen. Die Rücknahme im Fall eines Vertriebs unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ist im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 3, 5 und 6 und Nummer 2 durch geeignete Rückgabgemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Energiesparlampen

In deutschen Haushalten und Betrieben sorgen immer mehr Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren (so genannte Gasentladungslampen) für Licht. Aufgrund ihres im Vergleich zur herkömmlichen Glühlampe geringen Stromverbrauchs und  ihrer langen Lebensdauer helfen sie, Klima und Umwelt zu schonen – und den Geldbeutel.

Allerdings gehören Energiesparlampen nicht in den Restabfall, da sie in geringen Mengen Schadstoffe enthalten. Trotzdem landen in Deutschland jedes Jahr rund 80 Millionen Energiesparlampen im Restabfall.

Für die fachgerechte Entsorgung stehen in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg auf allen AWSH-Recyclinghöfen kostenlose Sammelbehälter bereit. Auch das Schadstoff-Mobil der AWSH nimmt ausgediente Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren an.

Die Energiesparlampen werden gesammelt und über den Recyclingverbund Lightcycle der Wiederaufbereitung (Glas, Elektronikbauteile) bzw. Entsorgung (Schadstoffe) zugeführt.

Glas- und Mineralwolle

Mineralfaserdämmstoffe, die vor 1996 hergestellt wurden, sind als krebserregend eingestuft worden. Daher müssen diese Stoffe bei der Entsorgung besonders sorgsam behandelt werden.

Da für uns bei der Anlieferung das Herstellungsdatum nicht mehr erkennbar ist, nehmen wir diesen Abfallstoff nur unter der Voraussetzung an, dass die Glas- bzw. Mineralwolle staubdicht in reißfesten Säcken verpackt ist. 

Auf diesen Höfen können Sie kostenpflichtig Glas- oder Mineralwolle anliefern:

  • Bad Oldesloe, Bargteheide, Grambek, Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Reinfeld, Wentorf, Wiershop
  • in Trittau nehmen wir Glas-/Mineralwolle nur von Privatkund*innen an.

Bei größeren Mengen beraten wir Sie gern über weitere Entsorgungsmöglichkeiten: Telefon: 04151 8793-91

Grünabfall

Aus Platzgründen gelten auf den Recyclinghöfen folgende Mengenbeschränkungen bei der Anlieferung:

Ahrensburg, Bargteheide, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf: max. 1 m³ pro Tag; max. Astlänge 1,50 m
Bad Oldesloe, Trittau: max. 3 m³ pro Tag; max. Astlänge 1,50 m
Lanken, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, : max. 10 m³ pro Tag

Handys

Millionen ausrangierter Handys liegen in den Schubladen deutscher Haushalte oder werden einfach weggeworfen. Dabei können sie noch einen wertvollen Beitrag für die Umwelt leisten.

Die AWSH nimmt auf allen 13 Recyclinghöfen kostenlos Althandys zurück. Für jedes abgegebene Handy spendet das Unternehmen Mobile-Box bis zu 2 € an den Förderverein „Ökologische Freiwilligendienste“. Dieser setzt sich für den Ausbau der Ökologischen Freiwilligendienste FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) und ÖBFD (Ökologischer Bundesfreiwilligendienst) ein.

Verwertung

Jedes Handy wird geprüft. Ein Großteil der erfassten Handys (ca. 80 – 90 %) wird einem zertifizierten Recyclingbetrieb übergeben. Dort werden die Handys in einzelne Materialfraktionen zerlegt, die anschließend recycelt werden. So werden wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe wie Gold, Silber und Kupfer wiedergewonnen. Diese müssen so nicht umweltschädigend in Bergwerken auf der ganzen Welt abgebaut werden sondern stehen dem Rohstoffkreislauf wieder zur Verfügung.

Die restlichen Mobiltelefone werden, nach einer vollständigen Datenlöschung, Prüfung und Reparatur innerhalb Europas weiterverwendet.

Dies entspricht einem der zentralen Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – Weiterverwendung vor Verwertung.

Quelle: www.mobile-box.eu

PU-Schaumdosen

Gebrauchte PUR-Schaumdosen (Polyurethan, z. B. Montageschaum, Bauschaum) sind ein Schadstoff und dürfen nicht in den gelben Sack, den Restabfall oder Bauabfallcontainer gelangen.  

Unser Partner PDR verarbeitet eine PUR-Schaumdose zu über 90 Prozent in wieder verwertbares Material: Kunststoffgranulat; verflüssigtes Treibmittel, PU-Prepolymer, Weißblech und Aluminium. So werden Abfälle vermieden und die beschränkten Rohstoffvorkommen auf lange Sicht geschont. Das System finanziert sich durch Wertmarken, welche die Hersteller bei der PDR erwerben und auf jeder in Deutschland verkauften PUR-Schaum-Dose anbringen, und aus Verkaufserlösen der gewonnenen Materialien.

Von Privatkunden nehmen wir PUR-Dosen kostenlos auf allen Höfen an.
Von Gewerbe kostenlos auf allen Höfen außer Reinbek, Stapelfeld und Trittau.

Sperrmüll

Auf den Recyclinghöfen können bis zu 2 m³ Sperrmüll und Möbelholz pro Monat kostenfrei abgegeben werden. Jeder weitere m³ ist kostenpflichtig.

Sperrmüllgegenstände, die elektrische/elektronische Teile enthalten

Seit dem 15. Augst 2018 gilt die Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Dadurch gehören alle Geräte, die elektrische oder elektronische Teile enthalten, zum Elektroschrott. Dazu gehören u. a. Schränke mit eingebauter Beleuchtung, höhenverstellbare Tische, Massagestühle oder elektrisch verstellbare Lattenroste.

Bei solchen Gegenständen gilt, wenn sich der elektrische/elektronische Teil ohne großen Aufwand entfernen lässt, soll dieser getrennt zum Elektroschrott gegeben werden.

Ist dies nur mit erheblichem Aufwand bzw. nicht ohne Zerstörung des Gegenstandes möglich, so muss er komplett zum Elektroschrott gegeben werden.